Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 UF 85/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme eines ausgesetzten Versorgungsausgleichs; Vorhandensein von angleichungsdynamischen Anrechten minderer Art; Bestehen einer Anwartschaft auf eine fiktive Vollrente wegen Alters; Ermittlung des Wertunterschiedes im Rahmen des ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 621 e; ; ZPO § 628; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; VAÜG ... § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; VAÜG § 2 Abs. 2; ; VAÜG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; VAÜG § 3 Abs. 2 Nr. 1 a; ; FGG § 53 b Abs. 1; ; SGB VI § 101 Abs. 3; ; BGB § 1587 a Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Wiederaufnahme des nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VAÜG ausgesetzten Versorgungsausgleiches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Versorgungsausgleich nach VAÜG bei Anwartschaftsrechten unterschiedlicher Dynamik
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 30.03.2006 - 2 F 870/99
- OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 UF 85/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 876/80
Berechnung des Ehezeitanteils tatsächlich gezahlter Altersrente
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 UF 85/06
Denn nur dann, wenn ein Ehegatte am Ende der Ehezeit eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, mit deren Entziehung nicht mehr zu rechnen ist, ist für die Ermittlung des Wertunterschiedes im Rahmen des Versorgungsausgleichs von dem tatsächlichen Rentenzahlbetrag auszugehen, wenn dieser das fiktiv errechnete Altersruhegeld übersteigt (BGH, FamRZ 1984, 673; FamRZ 1985, 688; FamRZ 1989, 723). - BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Bewertung einer Erwerbsunfähigkeitsrente
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 UF 85/06
Denn nur dann, wenn ein Ehegatte am Ende der Ehezeit eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, mit deren Entziehung nicht mehr zu rechnen ist, ist für die Ermittlung des Wertunterschiedes im Rahmen des Versorgungsausgleichs von dem tatsächlichen Rentenzahlbetrag auszugehen, wenn dieser das fiktiv errechnete Altersruhegeld übersteigt (BGH, FamRZ 1984, 673; FamRZ 1985, 688; FamRZ 1989, 723). - BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 49/86
Einbeziehung einer EU-Rente in den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 UF 85/06
Denn nur dann, wenn ein Ehegatte am Ende der Ehezeit eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, mit deren Entziehung nicht mehr zu rechnen ist, ist für die Ermittlung des Wertunterschiedes im Rahmen des Versorgungsausgleichs von dem tatsächlichen Rentenzahlbetrag auszugehen, wenn dieser das fiktiv errechnete Altersruhegeld übersteigt (BGH, FamRZ 1984, 673; FamRZ 1985, 688; FamRZ 1989, 723).
- OLG Brandenburg, 15.08.2008 - 9 UF 154/07
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Unwirksamkeit einer sogenannten …
Leistungen sind alle dem Versorgungsausgleich unterfallenden Versorgungen wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit (so i.E. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2007, Az. 10 UF 85/06 - zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 9 UF 25/08
Gleichbehandlung von angleichungsdynamischen und nichtangleichungsdynamischen …
Der Versorgungsausgleich ist deshalb grundsätzlich auszusetzen, § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG (OLG Naumburg, Beschluss vom 19.11.2007, Az.: 8 UF 198/07; zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2006, Az.: 9 UF 171/06; zitiert nach juris) und nach Wiederaufnahme erst dann durchzuführen, wenn auch der Berechtigte eine Rente bezieht (OLG Naumburg, FamRZ 2003, 40; OLG Brandenburg, Beschluss vom 8.3.2007, Az.: 10 UF 85/06; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1362;… Rotax/Vogel, Praxis des Familienrechts, 3.A., Teil 10 Rz. 1191 ff) oder die Einkommensangleichung erfolgt ist. - OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 9 UF 209/07
Familienrechtliche Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung; …
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